Externer Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter – Wann ist er erforderlich und welche Vorteile bietet er?
Ein Brandschutzbeauftragter ist in vielen Unternehmen eine wertvolle Sicherheitsinstanz, auch wenn er nicht immer Pflicht ist. Er erkennt Brandgefahren, berät das Unternehmen zum vorbeugenden Brandschutz und schlägt wichtige Schutzmaßnahmen vor, sodass Betriebe optimal abgesichert sind.
Pflicht für einen Brandschutzbeauftragten für Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr, wie etwa Industriebetriebe, Verkaufsstätten und Gastronomie, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel verpflichtend. Vorschriften dazu finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in den technischen Regeln für Arbeitsstätten, den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und in Versicherungsbedingungen, die oft nur mit einem Brandschutzbeauftragten einen umfassenden Schutz gewähren. Besonders große Flächen, wie Industriebauten über 5.000 m² oder Bürogebäude über 3.000 m², sowie Sonderbauten wie Kliniken oder Hotels, unterliegen dieser Pflicht.
Intern oder extern beauftragter Brandschutzbeauftragter?
Unternehmen können intern einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ernennen oder einen externen Spezialisten beauftragen. Ein externer Beauftragter bringt oft langjährige Erfahrung und den Vorteil eines objektiven Blicks mit. Interne Beauftragte müssen hingegen eine umfassende Ausbildung absolvieren und sich regelmäßig fortbilden, um die dynamischen Anforderungen im Brandschutz stets zu erfüllen. Ein externer Brandschutzbeauftragter spart dem Unternehmen oft viel Geld. Ein Brandschutzbeauftragter ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Ein ernannter Brandschutzbeauftragter sorgt für Sicherheit, reduziert Risiken und schafft Vertrauen – sowohl intern als auch gegenüber Versicherungen und Behörden.
„Ihr externer Brandschutzbeauftragter – Sicherheit mit Expertise und Objektivität für Ihren Betrieb!“
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